ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1 Bei allen Geschäften gelten ausschliesslich diese Bestimmungen. Abweichende oder ergänzenden Bedingungen des Bestellers sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
1.2 Preis- und Leistungsangaben sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
2. ANGEBOTE
2.1 Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend , sofern nicht Gegenteiliges vereinbart ist. Sie haben 4 Wochen Gültigkeit.
2.2 Eingehende Aufträge werden erst durch unsere Bestätigungen verbindlich.
3. PREISE
3.1 Die Preise sind ab Werk, gem. Auftragsbestätigung ohne Zoll und Steuern.
3.2 Der Preisberechnung werden die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise zugrunde gelegt; erfolgt die Lieferung später als zwei Monate nach Vertragsabschluss, so werden die am Tage der Lieferung geltenden Preise berechnet.
3.3 Die Preise gelten, falls nicht andere Abmachungen schriftlich bestätigt sind, ab Werk. Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Soweit nichts anderes vereinbart, ist mit Auftragserteilung eine Anzahlung von 33 – 50% des Gesamtauftragswertes sowie für den Restbetrag als Sicherheit eine Bankbürgschaft zu leisten. Auf den Gesamtauftragswert kann der geltende Skontosatz in Abzug gebracht werden, der am 1.1.1998 2% ist.
4.2 Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er unbeschadet aller unserer anderen Rechte ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in der Höhe zu zahlen, wie sie uns tatsächlich entstehen, mindestens jedoch 2% p.M. über dem jeweiligen Kontokorrentzins der UBS.
4.3 Stellt der Besteller seine Zahlung ein, wird die Eröffnung eines Vergleichsoder Konkursverfahrens beantragt oder löst Checks oder Wechsel nicht ein, wird die Gesamtforderung sofort fällig.
4.4 Ein Zurückhaltungsrecht des Bestellers, soweit es nicht aus demselben Vertragsverhältnis beruht, sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestelllten Forderungen ist ausgeschlossen.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche (Vorbehaltsware), auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht zulässig.
5.2 Der Besteller tritt uns für den Fall der Weiterveräusserung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Tilgung unserer sämtlichen Forderungen die ihm aus dem Weiterverkauf entstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab, ohne dass es späterer, besonderer Erklärungen bedarf. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt, er ist jedoch nicht berechtigt in anderer Weise über sie zu verfügen. Auf unser Verlangen hat der Besteller die Abtretung dem Kunden bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Kunden erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und alle notwendigen Auskünfte zu erteilen. Die Kosten trägt der Besteller.
5.3 Erfüllt der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht, löst Cheks oder Wechsel nicht ein, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist ein Vergleichs- oder Konkursantrag gestellt, so sind wir berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sofort an uns zu nehmen, sie mit Sorgfalt zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.
5.4 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Besteller verpflichtet, die Waren ordnungsgemäss aufzubewahren und gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden in Höhe ihres vollen Wertes zu versichern und mit der Versicherungsgesellschaft ausdrücklich zu vereinbaren, dass die Versicherung auch Sachen Dritter einschliesst.
6. LIEFERUNG
6.1 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
6.2 Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben und die Anzahlung auf unserem Bank- oder Postkonto eingegangen ist. Sie ist einzuhalten, wenn die Ware innerhalb der Frist das Werk verlassen hat. Verzögert sich der Versand oder die Abholung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.
6.3 Verursacht der Besteller eine Verzögerung bei der Zustellung der Druckunterlagen, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten dem Besteller zu berechnen.
6.4 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Hindernisse, die ausserhalb unseres Willens oder dem unserer Zulieferanten liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Frist angemessen. Besteller und wir sind in diesem Fällen berechtigt, nach Ablauf von 2 Monaten vom Vertrag zurückzutreten.
6.5 Kommen wir in Verzug, kann der Besteller unser Nachweis des ihm entstandenen Schadens eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von 0.5 bis zur Höhe von im Ganzen 5 % vom Wert der verspätet gelieferten Ware verlangen.
6.6 Verursacht der Besteller eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung der Ware, so sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten dem Besteller zu berechnen.
6.7 Im übrigen bleibt das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist unberührt.
6.8 Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, dass die Interessen des Bestellers entgegenstehen. Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, die bestellten Mengen um 10 % zu über- oder unterschreiten.
7. VERSAND
7.1 Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr und auf Rechnung des Bestellers, selbst wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
7.2 Ohne besonderes Verlangen des Bestellers wird eine Lieferung nicht gegen Diebstahl, Transport- und Feuerschäden versichert.
7.3 Der Versand erfolgt ab Werk.
8. GEWÄHRLEISTUNG
8.1 Die Gewährleistungsverpflichtung für Mängel der Lieferung einschliesslich zugesicherter Eigenschaften wird insoweit übernommen, als es sich nachweislich um Fabrikations- oder Materialfehler handelt.
8.2 Mängel müssen uns unverzüglich schriftlich angezeigt werden; erkennbare Mängel jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Ware.
8.3 Wir verpflichten uns, Mängel innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrenübergang nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelbeseitigung befreit.
8.4 Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben, die Nachbesserung unmöglich ist, verweigert wird oder nicht zugemutet werden kann, so hat der Besteller das Recht, Minderung geltend zu machen; kommt zwischen dem Besteller und uns eine Einigung über die Minderung nicht zustande, so ist der Besteller auch zur Wandlung berechtigt.
8.5 Die Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn die Ware durch unsachgemässe Behandlung oder Lagerung gelitten hat oder wenn an ihr nicht fachgerechte Änderungen oder Eingriffe vorgenommen wurden.
8.6 Bei Beanstandungen hat der Besteller nicht das Recht irgendwelche Beträge einzubehalten.
8.7 Weitere Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
9. HAFTUNG
9.1 Soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, sind Ansprüche gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen irgendwelcher Schäden einschliesslich Folgeschäden, die dem Besteller oder einem Dritten entstehen, insbesondere auch solche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, schuldhafter Forderungsverletzung und fahrlässig begangener unerlaubter Handlung ausgeschlossen.
9.2 Das gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
9.3 Wir schliessen jegliche Haftung von Marken- resp. Logorechten aus.
ERFÜLLUNGSORT und GERICHTSSTAND für sämtliche Streitigkeiten ist das für Grenchen zuständige Bezirksgericht.